Die Punkte-Regelung seit 1.1.1999:
8Â Punkte:
Der Fahrerlaubnisinhaber erhält von der Behörde eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP). Nimmt er bis zum Punktestand von 8 an ASP teil, erhält er 4 Punkte Rabatt.
9-13 Punkte:
Bei diesem Punktestand erhält man für eine freiwillige Teilnahme an ASP nur noch 2 Punkte Rabatt. Es empfiehlt sich also dringend, spätestens bei 8 gesammelten Punkten an ASP teilzunehmen, um den vollen Rabatt zu retten.
14-17 Punkte:
Wer bis hierhin schon an ASP teilgenommen hat, erhält einen Hinweis auf die Möglichkeit einer individuellen verkehrspsycholgischen Beratung, für die es 2 Punkte Rabatt gibt. Wer noch nicht an ASP teilgenommen hat, wird jetzt dazu verpflichtet, aber: Nun gibt es für ihn keinen Rabatt mehr.
18 oder mehr Punkte:
Bei diesem Punktestand wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen, und die Behörde verlangt eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), um zu entscheiden, ob eine Fahrerlaubnis nach dieser Sperrfrist neu erteilt werden kann. 8 bis 10 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist kann man den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Behörde stellen. Sind seit dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht mehr als 2 Jahre vergangen, kann die Behörde auf die theoretische und praktische Prüfung verzichten. Ist mehr Zeit vergangen, dann werden diese Prüfungen gefordert.
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